Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AFM Entsorgungsbetriebe GmbH (AFM)

1. Geltungsbereich

1.1  Alle Leistungen von AFM an Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen hinsichtlich einzelner von AFM angebotener Leistungen gelten in jedem Fall nur, wenn AFM dies ausdrücklich vereinbart oder bestätigt hat. Dies gilt insbesondere für abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

1.2 Diese AGB gelten für Unternehmer und Privatkunden. Ausgenommen ist die Ziffer 10.2, die nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt und die Ziffer 12., die nur für Verbraucher gilt.

2. Vertragsschluss

Ein Auftrag ist erst erteilt, wenn AFM das verbindliche Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Durchführung des Auftrages angenommen hat. Der Vertragsabschluss ist nur entsprechend den in Ziffer 12 dargestellten gesetzlichen Widerrufsrechten für Verbraucher widerruflich, im Übrigen unwiderruflich. Gesetzliche oder vertragliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

3. Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung

3.1 Hinweise auf Rechtsvorschriften

 Es gelten die für die Abfallentsorgung zur Zeit der Leistungserbringung einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG), und die untergesetzlichen Vorschriften hierzu. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, diese zu beachten. Der Kunde hat sich zu vergewissern, ob die Entsorgung seiner Abfälle nicht einem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt.

3.2 Einbeziehung Dritter durch den Kunden

Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde haftet AFM gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.

3.3 Genehmigungen, Deklaration, Eigentumsübergang, Haftung des Kunden

3.3.1  Der Kunde hat alle gegebenenfalls erforderlichen privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen.

3.3.2  Der Kunde hat die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.). Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die zu entsorgenden Abfälle keine gefährlichen Abfälle enthalten.

3.3.3  Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in seinem Eigentum.

3.3.4  Für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der der AFM durch eine vom Kunden zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie für falsch befüllte Abfallcontainer verursacht wird, haftet der Kunde.

 

4. Lieferzeit, Verzug

4.1  Soweit ein Termin von AFM nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurde, sind Terminangaben nicht bindend. AFM ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung gestattet.

4.2  Wird der verbindliche Lieferzeitpunkt um bis zu 5 Stunden überschritten, ist dies als unwesentlich anzusehen und kann nicht für Ersatzansprüche oder zur Minderung herangezogen werden.

4.3  Versäumt AFM die Abholung des gefüllten Containers zu einem von AFM verbindlich bestätigten Termin, so hat der Kunde AFM schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zur Abholung zu setzen. Läuft die Frist erfolglos ab, kann sich der Kunde vom Auftrag gegenüber AFM lösen.

4.4  Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge von schwerwiegenden Umständen, wie etwa höherer Gewalt oder unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Verhinderung zu überwinden. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

4.5  Die Rechte des Kunden, den Vertrag aufgrund einer von AFM zu vertretenden wesentlichen und zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu beenden, bleiben unberührt.

 

5. Pflichten des Kunden bei Inanspruchnahme des Containerdienstes

5.1  Stellplatz

Der Kunde ist für die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes für den oder die Container und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz verantwortlich.

Dem Kunden obliegen insoweit etwaige Räum- und Streupflichten.

Für Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften der StVO einzuhalten, die behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung zu sorgen.

5.2  Personen vor Ort

Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vor Ort zu sein, um Dokumente (Fahraufträge, Begleitscheine, Wiegenoten, etc.), die für den ordnungsgemäßen Transport und/oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.

5.3  Container / Haftung des Kunden

5.3.1  Der Kunde hat Container während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern und vor Verunreinigung und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen.

5.3.2  Der Kunde haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Containern sowie für den Verlust von Containern.

5.3.3  Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten. Zusätzlich ist für die Dauer des Nutzungsausfalls eine Entschädigung in Höhe von € 35,00 je Tag zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass AFM kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Abfälle

5.4.1  Der Kunde hat Container nur mit Abfällen der im Auftrag angegebenen Art zu befüllen. Wassergefährdende und giftige Stoffe oder Sondermüll dürfen nicht in die Container eingeführt werden.

5.4.2  Eine Übernahme von schadstoffverunreinigten und/oder asbesthaltigen Material / Sondermüll ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch AFM möglich.

5.5  Befüllung

Der Kunde hat das angegebene maximale Füllgewicht nicht zu überschreiten, die Befüllung sachgerecht, gleichmäßig und nur bis zur Ladekante vorzunehmen, damit die Ladung bei Abtransport mit einem Netz gesichert werden kann. Bei einer vom Kunden zu verantwortende Falschbefüllung oder Überschreitung des maximalen Füllgewichts bzw. Füllhöhe (Überladung), kann AFM insbesondere die Leistung verweigern oder eine entsprechende Neu- bzw. Nachberechnung der Mehrkosten vornehmen.

5.6  Angaben

 Angaben zu angenommenen Stoffen in von AFM erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden als zutreffend. Es bleibt dem Kunden/Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.

5.7  Entsorgungs-, Wiederverwertungs- und Abladestellen

Die Auswahl der anzufahrenden Abladestellen (Deponie, Verbrennungsstelle, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen), obliegt der AFM.

5.8  Leerfahrten

Kann der Container durch Verschulden des Kunden nicht aufgestellt (z.B. wegen nicht erreichbarem oder nicht ausreichendem Stellplatz, fehlender Stellgenehmigung auf öffentlichen Grund), nicht abgeholt (z.B. wegen nicht erreichbarem Stellplatz) oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch ihn verschuldete Gründe vor, fällt eine Transportpauschale in Höhe des im Auftrag vereinbarten Transportpreises für die entstandene Leerfahrt an.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

6.2 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen einschließlich der dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Soweit AFM eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.

6.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anders durch AFM mitgeteilt oder bestätigt wurde. Etwaige Skonti sind im Angebot ersichtlich und werden bei der Endabrechnung durch AFM berücksichtigt, wenn der Kunde die Voraussetzungen eingehalten hat.

 

7. Stornierungen

7.1 Containerdienst – Aufträge können bis spätestens 24 Stunden vor vereinbarten Lieferterminen kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt, ist AFM berechtigt, die vereinbarten Transportkosten in voller Höhe abzurechnen.

7.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist AFM berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den anteiligen Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen einer Preisänderung nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

8. Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AFM anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Sonstige Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet AFM bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet AFM – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AFM vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

–   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

–   für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus Nr. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden AFM nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit AFM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn AFM die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen AFM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von AFM in München. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die AFM ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Dienstleistung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

11.2 Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig sind, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung, die nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig ist, eine Bestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.

 

12. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist und das Vertragsverhältnis i.S.v. § 312 b BGB unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, so wird dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: April 2023